Unterkünfte in Oberrotweil

Ferienwohnungen, Hotel- und Privatunterkünfte

     angeboten von den Mitgliedern des Vereins Touristik Oberrotweil e.V.:

      Verzeichnis/Gastgebersuche (über Tourist-Info der Stadt Vogtsburg)

 

Die Klassifizierung von Privatzimmern und Ferienhäusern/Ferienwohnungen
Der Deutsche Tourismus-Verband (DTV, Bonn) hat bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die freiwillige Klassifizierung von Privatzimmern, Ferienhäusern und -wohnungen entwickelt. Die Klassifizierung ist eine aktuelle Maßnahme zur Qualitätssicherung im deutschen Tourismus. Die Maßstäbe für die Klassifizierung von Privatzimmern, Ferienhäusern und -wohnungen unterscheiden sich wesentlich von denen der Hotel-Klassifizierung (siehe Erklärung Unterkunftsart Hotel). Zur Abgrenzung von der Hotel-Klassifizierung werden den Sternen bei den Privatzimmern ein "P" und bei den Ferienhäusern/-wohnungen ein "F" vorangestellt. Viele Vermieter in Vogtsburg i.K. haben bisher an der freiwilligen Klassifizierung teilgenommen. Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer ohne Sternangabe haben bislang noch nicht teilgenommen oder möchten an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilnehmen. Ein Rückschluß auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Folgende Kriterien wurden bei der Klassifizierung berücksichtigt: Art des Hauses, Zimmer, Möblierung und Ausstattung, Serviceleistungen, Umgebung des Hauses, Garten/Anlage des Hauses, Zufahrt zum Haus, Aussicht aus den Zimmern, Umweltmaßnahmen.

Erläuterung der einzelnen Kategorien:

Kat. Beschreibung
F * Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung muß vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand sein. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort.
F ** Zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung muß in einem guten Erhaltungszustand sein, bei durchschnittlicher Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.
F *** Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.
F **** Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen
F ***** Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragender Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exclusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung einschließt. Sehr guter Erhaltungs und Pflegezustand.
 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung gestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner (Gastgeber und Gast) zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Gastgeber (Vermieter) ist bei Nichtbereitstellung des Zimmers verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  • Der Gast ist bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
  • Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  • An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.