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Unterkünfte
in Oberrotweil
Ferienwohnungen, Hotel- und
Privatunterkünfte
angeboten
von den Mitgliedern
des Vereins Touristik Oberrotweil e.V.:
Verzeichnis/Gastgebersuche (über Tourist-Info der Stadt Vogtsburg)
Die Klassifizierung von Privatzimmern und
Ferienhäusern/Ferienwohnungen
Der Deutsche Tourismus-Verband (DTV, Bonn) hat bundeseinheitliche
Qualitätskriterien für die freiwillige Klassifizierung von Privatzimmern,
Ferienhäusern und -wohnungen entwickelt. Die Klassifizierung ist eine
aktuelle Maßnahme zur Qualitätssicherung im deutschen Tourismus. Die
Maßstäbe für die Klassifizierung von Privatzimmern, Ferienhäusern und
-wohnungen unterscheiden sich wesentlich von denen der Hotel-Klassifizierung
(siehe Erklärung Unterkunftsart Hotel). Zur Abgrenzung von der
Hotel-Klassifizierung werden den Sternen bei den Privatzimmern ein "P" und
bei den Ferienhäusern/-wohnungen ein "F" vorangestellt. Viele Vermieter in
Vogtsburg i.K. haben bisher an der freiwilligen Klassifizierung
teilgenommen. Ferienhäuser/-wohnungen und Privatzimmer ohne Sternangabe
haben bislang noch nicht teilgenommen oder möchten an der freiwilligen
Klassifizierung nicht teilnehmen. Ein Rückschluß auf ihren
Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Folgende Kriterien
wurden bei der Klassifizierung berücksichtigt: Art des Hauses, Zimmer,
Möblierung und Ausstattung, Serviceleistungen, Umgebung des Hauses,
Garten/Anlage des Hauses, Zufahrt zum Haus, Aussicht aus den Zimmern,
Umweltmaßnahmen.
Erläuterung der einzelnen Kategorien:
Kat. |
Beschreibung |
F *
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Einfache und zweckmäßige
Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung
muß vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand sein. Altersbedingte
Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort.
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F **
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Zweckmäßige Gesamtausstattung mit
einfachem Komfort. Die Ausstattung muß in einem guten
Erhaltungszustand sein, bei durchschnittlicher Qualität. Die
Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.
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F ***
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Gute und wohnliche Gesamtausstattung
mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch
ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und
Wohnlichkeit Wert gelegt wird. |
F ****
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Hochwertige Gesamtausstattung mit
gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter
Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von
Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen
gehobenen Ansprüchen |
F *****
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Erstklassige Gesamtausstattung mit
besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragender
Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer
Qualität. Sehr gepflegter und exclusiver Gesamteindruck mit allem
technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung
einschließt. Sehr guter Erhaltungs und Pflegezustand. |
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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die
Ferienwohnung gestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner (Gastgeber und Gast) zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist bei Nichtbereitstellung des Zimmers
verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die
Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20%
des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit
Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast
für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
bezahlen.
- An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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